Endlich ist es so weit: Ab dem Schweizer Nationalfeiertag gibt es die Autobahnvignette neu in elektronischer Form. Wem also das Kleben und Kratzen zur Last gefallen ist, kann ab dem 1. August 2023 auf die E-Vignette ausweichen. Selbstverständlich steht die Klebevignette den Autofahrerinnen und Autofahrer als Erhebungsform nach wie vor zur Verfügung.
Wer kennt es nicht? Vor dem 1. Februar muss noch schnell die alte Autobahnvignette abgekratzt werden. Oftmals eine mühsame Geschichte. Doch das lästige Abkratzen hat nun ein Ende: Ab dem 1. August ist die elektronische Autobahnvignette erhältlich und einsatzbereit. Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat dafür die notwendige Totalrevision der Nationalstrassenabgabeverordnung (NSAV) genehmigt.
Wie funktioniert die neue E-Vignette?
Die elektronische Autobahnvignette ist im Vergleich zur Klebevignette nicht ans Auto, sondern an das Kennzeichen gebunden. Für die Autofahrerinnen und Autofahrer bringt das bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Wechselnummer einen besonders gossen Vorteil: Keine zusätzliche Vignette muss erworben werden.
Wie wird kontrolliert?
Kontrolliert werden soll per Kamera. Hierzu werden spezielle kamerabasierte Geräte vom Bund angeschafft.
Momentan kann jeder selber entscheiden, was einem lieber ist. Der Bund wird die Klebevignette erst abschaffen, wenn sie unter einer Nutzung von 10 Prozent liegt.
Wo kann die neue E-Vignette gekauft werden?
Für den Kauf der neuen E-Vignette muss lediglich das Kontrollschild über das Webportal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) registriert werden. BAZG wird dazu noch vor der Einführung ausführlich informieren.
Bei Fragen oder Unklarheiten hilft Ihnen Ihr Autofit-Partner in der Nähe gerne weiter.
Zum Beitrag vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit